Für fristgebundene Publikationen sind nach wie vor die Druckausgaben relevant.
Für die Publikationen in der Online-Ausgabe können keine rechtlichen Ansprüche
geltend gemacht werden.
Annahmeschluss für amtliche und nichtamtliche Inserate:
spätestens Dienstag vor der Erscheinung, 11.00 Uhr (Ausnahmen vor Feiertagen)
Gut zum Druck: CHF 20.– (mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss)
Annahmeschluss für Todesanzeigen: nach Absprache, bitte kontaktieren Sie uns
NEU
Nicht vergessen - Hinweise werden ab sofort im nichtamtlichen Teil unter der
Rubrik "Nicht vergessen" erscheinen.
AB SOFORT GIBT ES IM ANZEIGER OBERHASLI KEIN ANSCHLAGBRETT MEHR
Wir bitten Sie um Verständnis